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Betreuungskosten & Bezuschussungen...

Bezuschussungen

Alle Eltern, die berufstätig, im Studium oder in einer Ausbildung sind und ihre Kinder in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten, bekommen finanzielle Unterstützung (Laufende Geldleistungen) vom zuständigen Jugendamt.

Seit dem 01.08.2013 gibt es einen Rechtsanspruch für Kinderbetreuung ab 1 Jahr, ganz gleich ob man berufstätig ist oder nicht. Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an.

Diese Unterstützung ist beim Jugendamt Mannheim einkommensunabhängig. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt.

Betreuungskosten

Die nachfolgend aufgeführten Betreuungskosten gelten, wenn die Eltern „Laufende Geldleistungen“ durch das Jugendamt Mannheim erhalten.

Werden die Eltern nicht bezuschusst, werden die Betreuungskosten auf Basis eines Eigenanteils berechnet.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Eigenanteil der Eltern

Betreuungsplatz
4-Tages-Platz (Mo - Fr; max. 9 Stunden täglich) 355,00 €/Monat*
3-Tages-Platz (Mo - Fr; max. 9 Stunden täglich) 315,00 €/Monat*
2-Tages-Platz (Mo - Fr; max. 9 Stunden täglich) 275,00 €/Monat*
*Alle Preise sind in Euro und nach § 4, Abs. 25 UstG umsatzsteuerbefreit

Verpflegungs- & Materialpauschale
4-Tages-Platz 45,00 €/Monat
3-Tages-Platz 35,00 €/Monat
2-Tages-Platz 25,00 €/Monat

Finanz-Tipp:

Wenden Sie sich an Ihren Berater beim Finanzamt oder an Ihren Steuerberater. 2/3 der Kosten für Kinderbetreuung, maximal jedoch 4000 €, können Sie bei der nächsten Steuererklärung geltend machen.

Fragen Sie außerdem bei Ihrem zuständigen Jugendamt nach, ob Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Fragen kostet nix...